Phthalat Info

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Seit 2001 hat die Europäische Chemikalienbehörde DEHP und zwei weitere Phthalate als reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft: DBP und auch BBP. Darüber hinaus wurde bereits festgestellt, dass Weichmacher Asthma hervorrufen können und insbesondere die Vermutung besteht, dass DEHP sowie DBP krebserregend sind.

 

Der Mensch nimmt Phthalate über die Nahrung, die Atemluft oder die Haut auf. Kleinkinder sind besonders gefährdet. Wenn sie Spielzeug und Babyartikel in den Mund nehmen, die Phthalate enthalten, werden diese durch den Speichel gelöst und in den Körper aufgenommen. Durch Phthalate in Blutbeuteln und Schläuchen können diese direkt in die Blutbahn gelangen. Auch über Lebensmittelverpackungen können Phthalate in Nahrungsmitteln gelangen und dementsprechend in den menschlichen Körper eindringen.

 

Phthalate werden auch in der Umwelt nachgewiesen: zum Beispiel im Grundwasser. DEHP, aber insbesondere BBP und DBP werden als umweltgefährlich eingestuft. Es gelangt circa ein Prozent, der bei Herstellung, Verteilung, Verarbeitung und Gebrauch verwendeten Weichmachermenge, in die Umwelt. Die Freisetzung erfolgt durch Auswaschung und Abrieb



Am 27.12.2005 wurde im Amtsblatt der EU die am 05.07.2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete neue Phthalat-Richtlinie veröffentlicht. Phthalate sind Weichmacher, die vorwiegend in Kunststoffen aus PVC eingesetzt werden.



Ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Weitere sechs Monate danach, also zur Jahreswende 2006/2007 läuft dann die den Herstellern einzuräumende Übergangsfrist aus. Ab diesem Zeitpunkt ist der Hersteller verplichtet nur noch richtlinienkonforme Artikel in den Verkehr zu bringen.



Was ändert sich?



Die alte Richtlinie 1999/815/EG listete bereits die besonders problematischen Phthalate



Diisononylphthalat (DINP), CAS-Nr. 28553-12-0, Einecs-Nr. 249-079-5

Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), CAS-Nr. 117-81-7, Einecs-Nr. 204-211-0

Di-n-octylphthalat (DNOP), CAS-Nr. 117-84-0, Einecs-Nr. 204-214-7

Diisodecylphthalat (DIDP), CAS-Nr. 26761-40-0, Einecs-Nr. 247-977-1

Benzylbutylphthalat (BBP), CAS-Nr. 85-68-7, Einecs-Nr. 201-622-7

Dibutylphthalat (DBP), CAS-Nr. 84-74-2, Einecs-Nr. 201-557-4

auf. Sie bezog sich jedoch auf Spielwaren und Babyartikel, die "dazu bestimmt sind, dass sie von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen werden".



Die neue Richtlinie berücksichtigt nun, dass DEHP, DBP und BBP als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden und verschärft die Bestimmungen für diese Substanzen. Die Altersbeschränkung entfällt, ebenso die Beschränkung auf Artikel, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden. Generell ist nun das Inverkehrbringen von Spielzeugen und Babyartikeln aus Kunststoff, die DEHP, DBP und BBP mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 % (entspricht 1000 mg/kg) enthalten, verboten.



Für die übrigen Phthalate bleibt es bei der alten Regelung, das heißt Spielzeuge und Babyartikel, die vorhersehbar in den Mund genommen werden, dürfen nicht mehr als 0,1 % der oben gelisteten Phthalate enthalten.